leider habe ich mir meine Beißer selbst versaut und dazu kam noch eine große Angst vor dem ZA, die mich oft abhielt.
Allerdings bin ich etwas verwirrt und möchte nur mal nachfragen, ob soweit alles ok ist.
Es geht um den Backenzahn rechts/unten vor dem Weisheitszahn.
Mein ZA ist derzeit gerne dabei mir die Zähne zu ziehen, wobei es bei dem genannten Zahn erst nicht sein sollte.
Nach der ersten erfolgten WKB bin ich damals nicht mehr gegangen und hatte mich vor kurzem entschieden endlich alles zu tun für ein gesundes Gebiss.
Die WKB wurde also fortgesetzt, ohne vorher zu checken, ob sich vielleicht eine Zyste o.ä. gebildet hatte. Der Zahn konnte auch Problemlos prov. Verschlossen werden.
Jedoch brach zwischen den Terminen die Füllung inkl. ein Stück Zahn heraus.
Es ist jedoch rund um immer noch Zahnsubstanz „Über“ dem Zahnfleisch vorhanden.
Allerdings meinte der ZA, dass er den lieber auch ziehen will… Ich müsste ohnehin die Wurzelvermessung selber zahlen und dann noch einen Glasfaserstift.
Das mit dem Stift wusste ich, aber die Wurzelvermessung???? Das habe ich nie zahlen müssen (TKK) und davon war auch nicht die Rede.
Fragen:
1.:
Wenn ein Zahn länger unbehandelt offen blieb nach einer WKB, schaut man dann nicht nach einer Zyste und Co.? (Antwort von meinem ZA: Das sehen wir bei der Wurzelvermessung)-
Behandlungen nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen müssen ausreichend, zweckmäßig und notwendig sein, dürfen das notwendige Maß nicht überschreiten und müssen wirtschaftlich sein. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe. Wurzelbehandlungen an Zähnen die hinter einer Lücke stehen sind unwirtschaftlich. Behandlungen die schuldhaft abgebrochen werden sind in der Weiterführung per se unwirtschaftlich. Möchten Sie trotzdem eine Behandlung, weil diese vielleicht medizinisch sinnvoll ist, müssen Sie die Kosten selber tragen. Auch dies hat sich nicht irgendein Zahnarzt so ausgedacht, sondern ist gesetzlich vorgegeben. Was Ihr Zahnarzt Ihnen in Rechnung stellt bleibt ihm überlassen. Elektronische Längenmessungen sind grundsätzlich nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und damit eine reine Privatleistung. In Ihrem Fall hätte ich vor der Behandlung auch nicht geröngt um nach einer Zyste oder ähnlichem zu fahnden. Da der Zahn symptomlos, ist dies nur von sekundärer Konsequenz und gibt lediglich Auskunft über die Prognose. Da man aber spätestens zum Abschluss einer Wurzelbehandlung eine Röntgenkontrolle durchführt ist es aus rein diagnostischen Erwägungen vorher nicht nötig. Diese Strahlenbelastung kann man sich sparen. Leider ist es nicht selten das man gerade bei Wurzelbehandlungen mitten in der Behandlung feststellt, daß das was man ursprünglich geplant hat so dann doch nicht mehr durchzuführen ist, wenn zum Beispiel etwas vom Zahn wegbricht und dann doch nicht mehr genügend harte Substanz vorhanden ist, um den Zahn wieder funktional aufzubauen. Machbar ist sicherlich vieles, aber ist das dann auch Sinnvoll? Reden Sie mit Ihrem Zahnarzt, er wird Ihnen seine Entscheidungskriterien sicherlich darlegen. Sind Sie dann nicht zufrieden, gibt es immer noch die Möglichkeit eine zweite Meinung einzuholen.
Viele Grüße
ThomasB