home
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Kosten bei Kieferorthopädin - Aufklärungspflicht

  1. #1
    BigSmurf ist offline Neuer Benutzer Neuer Benutzer
    Registriert seit
    08.04.2011
    Ort
    Kerpen
    Beiträge
    2

    Standard Kosten bei Kieferorthopädin - Aufklärungspflicht

    Hi!

    Ich war bis vor über 2 Jahren bei einer Kieferorthopädin in Behandlung. Die Behandlung wurde privat durchgeführt, Rechnung von mir bezahlt und letzten Endes erfolgreich abgeschlossen. Jetzt war ich zu einer von mir selbst gewollten Kontrolle erneut bei ihr und sie hat mir einen zusätzlichen Retainer eingesetzt um eine Lücke, die mich gestört hat, zu schließen. Über eine Kostenpflicht wurde ich NICHT aufgeklärt! Nun flatterte eine Rechnung über 90,- ins Haus. Sie argumentiert, daß es klar ist, daß das kostenpflichtig ist und das sie ja damals gesagt, alle weiteren Kontrollen etc. wären in Zukunft kostenpflichtig. Kann ich mich nicht dran erinnern, ist ja acuh schon über 2 Jahre her. Ich argumentiere, daß es für mich eine Art 'Serviceleistung' ist, solch eine KLeinigkeit zu beheben bei einer Komplettsumme von 2.500,- seinerzeit.

    Ist sie denn zur erneuten Aufklärung verpflichtet? Jetzt sagt sie, sie könnte mir den Retainer ja wieder rausnehmen wenn ich nicht gewillt bin, die geleistete Arbeit zu bezahlen. Muß ich bei nicht-Aufklärung überhaupt irgendwas bezahlen? Kommt man sich in so einem fall entgegen? Oder soll ich ihr anbieten, das Material zu bezahlen, immerhin habe ich das ja in 'Empfang' genommen?

    Danke schön!

  2. #2
    ThomasB ist offline Benutzer Profi
    Registriert seit
    08.08.2009
    Ort
    Halver
    Beiträge
    73

    Standard

    Hallo BigSmurf,
    Sie kaufen sich ein neues Auto, fahren dann nach einer gewissen Zeit in die Werkstatt und lassen sich neben der Inspektion noch ein Schiebedach einbauen, wundern Sie sich dann über die Rechnung? Naja auch wenn der Vergleich ein wenig hinkt, aber Sie haben eine private Kieferorthopädie durchführen lassen, eigentlich sollte es da klar sein das auch alle Folgekosten privat anfallen. Regelmäßige Kontrollen und Erhaltungskorrekturen sind natürlich Leistungen die auch jedesmal abgerechnet werden und auch üblicherweise keine Serviceleistungen sind. Zur " Standartaufklärung " gehört auch der Hinweis das bei rein privaten Leistungen, auch für alle Folgeleistungen Kosten entstehen, insofern ist der Arzt nicht verpflichtet Sie nochmals darüber aufzuklären, sondern kann dies als bekannt voraussetzen. Um solche Mißverständnisse zu vermeiden kläre ich grundsätzlich meine Patienten jedesmal auf wenn Kosten entstehen. Auch wenn manche Patienten dann genervt abwinken und mir zu verstehen geben das dies ihnen natürlich bekannt ist.
    Viele Grüße
    ThomasB

  3. #3
    BigSmurf ist offline Neuer Benutzer Neuer Benutzer
    Registriert seit
    08.04.2011
    Ort
    Kerpen
    Beiträge
    2

    Standard

    Hallo ThomasB (und andere)

    Erstmal danke für die Antwort.

    Ich habe aber auch schon zuvor bei weiteren Kontrollen keinerlei zusätzliche Kosten tragen müssen, von daher... Nur der einmalige Betrag über den Kostenvoranschlag, den habe ich beglichen. Die Doktorin meinte selbst im Nachhinein, bei mir wurde schon einiges zusätzlich unentgeltlich gemacht, allerdings erst nach dem Eintreffen der besagten Rechnung. Aber dafür kann ich ja nichts und ahnen kann ich sowas auch nicht!

    Zu dem hinkenden Beispiel: Wenn ich mir ein Auto für viel Geld kaufe, dieses innerhalb der ersten Monate immer mal wieder zur Werkstatt bringe und mir unentgeltlich kleinere Dinge nachgebessert werden, auch solche, die über die normale Gewährleistung hinausgehen, ohne das man mir Kosten in Rechnung stellt und ich nach weiteren 2 Jahren bei denen erneut vorbeifahre und diese wiederum eine Kleinigkeit beheben, ohne mich vorher über Kosten zu informieren: würden Sie dann mit einer Rechnung rechnen?? Ich nach wie vor nicht... Zumal es in diesem Fall 'nur' 90,- sind - aber was wäre denn bei 300,- oder so gewesen?? Wo ist hier die Grenze, wann ein Arzt, auch ein Kieferorthopäde, seinen Patienten zuvor zumindest mündlich aufklären oder sogar einen Kostenvoranschlag erstellen muß?

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •