ich bekomme in einem halben Jahr 4 Zahnimplantate (16-15, 25-26), ein Sinus Lift wurde als 1. Schritt letzte Woche vorgenommen.
Den Kostenvoranschlag für die Implantate habe ich jetzt vorliegen. Lt. Kostenvoranschlag sind bei diesem Eingriff erneut die Posten "Einbringung von Knochenersatzmaterial" "Einbringung Membran Bio-Gide" sowie "Implantation von Knochen" nötig. (???)
Als Laie wundere ich mich, da diese Leistungen ja schon beim SinusLift gemacht / berechnet wurde und sie hier immerhin noch mal mit grob gerechnet ca. 1500 Euro zu Buche schlagen werden.
Kann es sein dass bei der Implantation diese Maßnahmen noch einmal gemacht werden, oder ist dies sicher ein Irrtum? Ich habe große Skrupel meinen Arzt direkt zu fragen und möchte nichts voreilig unternehmen. Darum würde ich mich sehr freuen, hier erstmal eine hilfreiche Info zu bekommen.
Hallo dasbesteWort,
Der Sinuslift war erst einmal eine vorbereitende Operation, um überhaupt genug Platz in der Höhe zum Einbringen eines Implantats zu bekommen. Ob aber wirklich genug stabiler Knochen in allen drei Dimensionen vorhanden ist, sieht man leider erst bei der Insertition der Implantate. Es kann also durchaus sein, dass ein erneutes Auftragen von Knochenersatzmaterial, oder sogar das Einbringen von Stanzknochen, bis hin zum Knochentransplatat notwendig wird. Kollegen die diese Möglichkeit verschweigen und Sie dies erst auf der Rechnung entdecken, oder ob während der Operation Ihnen mal eben mitgeteilt wird: Ach Herr SOundso... wir haben jetzt doch nicht genügend Platz, das ganze wird jetzt doch noch einiges teurer..ist das OK für Sie?" halte ich eigentlich für unseriös.
Auch ich schreibe lieber die ein oder andere Position auf den Kostenvoranschlag und benötige sie hinterher nicht, als umgekehrt. Allerdings markiere ich diese auch als Fakultativpositionen.
Ich hoffe ich konnte ein klein bißchen helfen
Viele Grüße
ThomasB
Hallo Thomas,
herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Es beruhigt mich zu wissen, dass diese Positionen durchaus üblich sein können, auch noch einmal nach dem Sinuslift bei der Implantation. Allerdings stehen sie nicht als Fakultativpositionen auf dem Kostenvoranschlag vermerkt. Ich werde beim Vorgespräch vor der OP nochmal fragen, ob vielleicht diese Positionen dann gar nicht erforderlich sein werden. Das wäre natürlich erfreulich. Aber auf diese Weise bin ich schon auf die Rechnungshöhe "eingestimmt".
Nochmals vielen Dank, vielleicht melde ich mich nochmal, wenn mir noch etwas unklar ist.
Viele Grüße, Ulrike