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Thema: Wurzelkanal nicht voll befüllbar - Was nun?

  1. #1
    herrk ist offline Neuer Benutzer Neuer Benutzer
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    Standard Wurzelkanal nicht voll befüllbar - Was nun?

    Vor einigen Tagen hatte ich eine Wurzelbehandlung oben rechts am Zahn vor dem Backenzahn. Also recht weit hinten.

    Mein ZA hatte drei Kanäle zu befüllen und bei einem konnte er mit seinem flexiblen "Schrubber" (diese Drähte) nicht bis an's Ende des Wurzelkanals, da dieser sehr verwinkelt wäre. Es fehlen wohl ca 3,5-4mm. Diese sind jetzt jetzt nicht befüllt und es besteht die Gefahr von Bakterien.

    Er meinte es wäre halt "höhere Gewalt" und man könne noch eine WSR machen, falls es zu Problemem käme.
    Der Zahn soll in 6 Monaten überkront werden. Leider erfuhr ich erst durch Internetrecherche dass die Kasse eine Krone für einen nicht voll befüllten Wurzelkanal seit 2004 nicht zahlt.

    Er machte auch eine Amalganfüllung in den Zahn mit der Begründung er könne bei der Überkronung diese besser entfernen.

    Leider fängt der Zahn jetzt am vierten Tag an Druckempfindlich zu werden und ich bin beunruhigt dass es evtl. eine Entzündung sein könnte. Vielleicht ist es auch normal?

    Jetzt überlege ich zu einem Spezialisten für "Endodontie" zu gehen bin mir aber unsicher. Im Internet sind einfach zu viele Informationen die sich oft wie Werbung lesen.

    Hat er mehr Möglichkeiten als ein Zahnarzt? Grundsätzlich Privatleistung?

    Ich bin verunsichert wie ich weiter verfahren soll und bin auch nicht der Typ der das beste Verhältnis zu Zahnärzten hat was Vertrauen angeht. Immerhin bin ich nur "Kassenpatient" und einige Dinge erfahre ich einfach nicht. Bei privatpatienten nimmt sich ein ZA wohl auch mehr Zeit wenn bei einer Wurzelbehandlung probleme auftauchen. Ich möchte mich ungern schnell unters Messer legen nur weil ich Kassenversorgung habe.

  2. #2
    ThomasB ist offline Benutzer Profi
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    Hallo Herrk,
    also erst einmal muss man sagen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient von immenser Bedeutung ist. Sie sollten also wirklich solange nach einem Arzt/Zahnarzt suchen dem Sie vertrauen können, denn nur der kann Ihnen letztendlich effektiv helfen.
    Auch ist Ihre Sorge, dass Sie als Kassenpatient weniger sorgfältig behandelt werden, absolut unbegründet. Ich kenne keinen Arzt, oder Zahnarzt, der bei Kassenpatienten schneller und weniger gründlich arbeitet. Das Gegenteil ist oft der Fall, wenn man versucht mit den Mitteln die die Kassenmedizin einen geben das Optimum zu erreichen. Die Kassenmedizin erlaubt einen: " ausreichend, zweckmäßig, das notwendige Maß nicht überschreitend und WIRTSCHAFTLICH" zu arbeiten. Im privaten Bereich wird das gemacht was medizinisch sinnvoll ist, leider ein riesiger Unterschied.
    Eine Wurzelbehandlung stellt immer lediglich einen Versuch dar, den entsprechenden Zahn zu behandeln. Ein Spezialist sezt ganz andere technische Mittel ein um einen Zahn endodontisch zu versorgen. Hier wird dann das Wirtschaftlichkeitsgebot überschritten. Die entstehenden Kosten müssen Sie natürlich selber tragen. Aber auch bei einem Endodontologen ist es letztendlich nur ein Versuch den Zahn zu erhalten. Das gleiche gilt auch für die WSR. Wenn es mein Zahn wäre, würde ich alles Unternehmen um den Zahn zu erhalte, also möglichst schnell zum Spezialisten. Dieser sollte Ihnen allerding im Vorfeld sagen, welche Kosten auf Sie zukommen.
    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen
    Viele Grüße
    ThomasB

  3. #3
    herrk ist offline Neuer Benutzer Neuer Benutzer
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    Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
    Ich bin immer recht verunsichert was diese ganze Kassen/Privat Diskussion in den Medien angeht.
    Vielleicht ist mein Mißtrauen auch davon beinflusst.

    Was ich bisher bei meinen Zahnärzten vermisst habe ist einfach eine ausführliche Leistungsaufklärung. Nach dem Motto:"Sie haben das Problem. Die Kasse zahlt Behandlung X. Ich kann Ihnen noch Behandlung Y anbieten, was Sie dann ca. Betrag Z kosten wird."

    Bei einem Zahnarzt wurde mir dies so gesagt bis ich dann feststellte dass er fast 30% über dem Preis bei Privatleistungen lag wie bei meinem jetzigen ZA wo ich als Notfall hin kam und leider für weitere Behandlungen an seinen Kollegen, dem ich nicht so viel Vertrauen entgegen bringen kann.
    Es drängt sich schon das Gefühl auf dass, im Falle eines zahlungswilligen Patienten, der bereit ist privat in seine Gesundheit zu investieren, ein wenig Aufschlag genommen wird.

    Für mich als Patienten sind viele Dinge einfach nicht nachprüfbar und wer holt sich schon mehrere Ratschläge ein, wenn er als Patient gerade auf dem Behandlungstisch liegt?

    Ich werde bei meinem Termin nächste Woche nochmal das Thema Endodontologen mit meinem ZA erörtern und auch den Wunsch lieber bei seinem Kollegen weiter behandelt zu werden.


    Eine Frage habe ich noch:
    Ich wurde jetzt in zwei Wochen 4x geröntgt. Für den Fall dass ich zu einem Spzialisten gehe würde ich gerne wissen ob mir mein jetziger ZA Abzüge der Bilder mitgeben muss, oder dies aus irgendwelchen Gründen verwehren kann.
    Immerhin gibt es ja das Recht am eigenen Bild.

  4. #4
    ThomasB ist offline Benutzer Profi
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    Hallo Herrk,
    so wie Sie es oben beschrieben haben sollte es eigentlich auch immer sein.
    Die Preise sind allerdings keine Fantasiepreise und können nicht mal so nach Gutdünken, frei nach dem Motto: " Patient zahlt gut, also knallen wir da mal was drauf", gestaltet werden, sondern müssen sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) richten. Im Normalfall sollten die einzelnen Gebührenpositionen zum 2,3 fachen Satz abgerechnet werden. Ist eine Leistung einfacher, als normal, zu erbringen, sollte man den Steigerungsfaktor reduzieren ( nicht unter den 1-fachen Satz ). Sind Leistungen schwieriger, oder zeitaufwendiger zu erbringen, kann man den Steigerungsfaktor entsprechend erhöhen. Da allerdings die Preise seit 1988 unverändert sind und nie der allgemeinen Preisentwicklung angepasst wurden, neigt man eher dazu, die einzelnen Leistungen als "schwieriger" einzustufen. Hier kann es natürlich zu Preisunterschieden kommen, da die Schwierigkeiteinstufung eine individuelle ist.
    Ihr Zahnarzt sollte Sie aber im Vorfeld ( nicht bei einer Notfallbehandlung ) über die entstehenden Kosten und über mögliche Alternativen aufklären.
    Nochmals möchte ich betonen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient unerlässlich und ein ganz besonderes ist. Wenn Sie ihrem Arzt nicht hundertprozentig vertrauen, sollten Sie wechseln. Ein Recht auf eigenes Bild gibt es bei Röntgenbilder nicht. Im Gegenteil als Arzt hat man die Pflicht die entsprechenden Aufnahmen 30 Jahre lang aufzubewahren. Ein Aushändigen an den Patienten ist eigentlich gesetzlich untersagt. Im Ausnahmefall kann man nach schriftlicher Anforderung eines anderen Arztes diese dem Kollegen zur Verfügung stellen. Ob dies auf " kleinem Dienstweg " erledigt wird, indem Sie die Röntgenbilder ausgehändigt bekommen bleibt Ihrem Zahnarzt überlassen.
    Viele Grüße
    ThomasB

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