ich habe ein paar Grundsätzliche Fragen die mir auf der Seele brennen!
Wie der Titel schon sagt, wurde mir vor einer Woche eine Kieferzyste entfernt, nach rund drei Tagen bekam ich die Rechnung vom Zahnärztlichen Rechenzentrum. Eine Menge Rechnungspositionen sind für mich garnicht nachvollziehbar, deswegen wende ich mich an die Leute die es besser wissen!!!
1. Eingehende das gewöhnlichen Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher ( über 20 Eur+ Steuer)
2. Besprechnung über Therapie analog gemäß § 6 Abs2 GOÄ 865, Besprechnung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung ( über 50 Eur + Steuer)
3. Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen ( über 18 Eur + Steuer)
4. Einfache Hautlappenplastik ( knapp über 50 Eur + Steuer)
5. Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen , die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind ( knapp über 23 Eur + Steuer)
6. Betreuung im Aufwachraum nach ITN gemäß § 6, Abs 2, GoÄ 56 ( kanpp über 24 eur + steuer
7. zwei mal berechnet wurden: Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken
und jetzt kommen wir noch zum OP Material:
8. OP Abdeckset ( 17 Eur + Steuer) und Naht Vicryl Plus 4/0 ( über 45 Eur + Steuer)
Abschliessend soll erklärt sein das ich nur gesetzlich Krankenversichert bin und derzeit im Hartz 4 bezug stehe!!!!
Vielleicht kann mir mal jemand erklären weshalb ich diese ganzen Kosten bei solch einer notwendigen OP als Privatrechnung aufgedrückt bekomme?
Über schnelle Antworten diesbezüglich würde ich mich sehr Freuen, da ich die Kostenfrage noch vor Weihnachten geklärt haben muss!!!
um dir die Beantwortung möglichst einfach zu gestalten:
Eine ITN Behandlung (Operation unter Vollnarkose) - so geht es aus den genannten Pos. hervor, ist in der Regel eine Privatleistung. Krankenkassen übernehmen Vollnarkosebehandlungen (zumindest bei uns) nur in äußerst seltenen Fällen bei Kindern. Bei Erwachsenen haben wir Aufklärungsbögen ausliegen und geben diese auch dementsprechend mit, welche auf die anfallenden Kosten hinweisen.
Wenn du magst, schreib bitte die genauen Kürzel der Pos. auf. Ich persönlich bin mit den Beschreibungen der Pos. im wörtlichen Sinne nicht so gut vertraut wie mit den Kürzeln.
Ä1, Ä2, Ä3 bei der jeweiligen Beratung und ggf. den Steigerungsfaktor der auf der Privatliquidation angegeben ist.
Dann wäre noch interessant, ob es sich wirklich um eine Vollnarkosebehandlung gehandelt hat, oder der Beschreibungstext der Pos. anderes vorgibt.
Dies muss nicht unbedingt bedeuten, die Pos. sei falsch angesetzt. In der GOZ / GOÄ (Gebührenordnung für Zahnärzte / Gebührenordnung für Ärzte) sind die Beschreibungen oftmals fest formuliert und für ein größeres Abrechnungsspektrum gedacht.
Also es wurde eine Sedierung bzw. ein Dämmerschlaf gemacht und keine Vollnarkose!!
Mir geht es mehr um die anderen Positionen. Wie die Positionen über Gespräche und auch sowas wie die einfache Hautlappenplastik.
Es kann doch nicht sein das ich das zahlen muss? wofür habe ich dann eine Krankenkasse?
Vielleicht kannst Du mir dazu etwas sagen! Genauere Kürzel schaue ich später nach, da die Unterlagen/Rechnung derzeit bei meinem Dad sind!!
Durch die Sedierung / Dämmerschlaf sind Beratungspositionen privat anzusetzen, weil diese nicht in der Abrechnungstabelle der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.
Warum jedoch die Hautlappen-OP - wie du es schreibst - privat berechnet wird, wenn sie doch notwendig war, ist mir nicht ganz verständlich. Für diese Klärung solltest du auf jeden Fall den entsprechenden Zahnarzt / Chirurgen fragen. Dieser kann dir bestimmt die Erklärung geben.
Es ist immer mögich, bei Eingriffen, die durch das BEMA (Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Abrechnungspositionen für gesetzlich Versicherte) nicht abgedeckt werden können, diese analog durch private Abrechnungen zu ersetzen. Hierfür sollte aber eine Erklärung stattfinden.
Schwer wird dies natürlich, wenn sich die Notfälligkeit erst bei der OP herausstellt und man den Patienten mitten in der OP nicht darüber aufklären kann.
Leider macht es keinen Unerschied ob man Hartz IV bekommt oder nicht. Es gibt bestimmt eine einfache Lösung des Problemes. Wie oben schon geschrieben, setz dich nach den Feiertagen am Besten nochmal mit dem Arzt in Verbindung (nicht nur am Telefon) und frag jede einzelne Position nach und lass sie dir erklären.
Ich wünsche dir trotzdem schöne Weihnachtstage und ein gesundes Jahr 2010.
wenn ich mal was von irgendeiner Beratung mitbekommen hätte ! Die können doch nicht für 2 min gleich 50 eur nehmen!!
Also ich habe die Rechnung hier vorliegen und schreib mal kurz die Pos. kürzel:
1. Eingehende das gewöhnlichen Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher ( über 20 Eur+ Steuer) KÜRZEL: Ä3
2. Besprechnung über Therapie analog gemäß § 6 Abs2 GOÄ 865, Besprechnung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung ( über 50 Eur + Steuer) KÜRZEL: Ä865
Was soll das bitte sein???
3. Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen ( über 18 Eur + Steuer) KÜRZEL: 619
5. Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen , die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind ( knapp über 23 Eur + Steuer) KÜRZEL:Ä442
6. Betreuung im Aufwachraum nach ITN gemäß § 6, Abs 2, GoÄ 56 ( kanpp über 24 eur + steuer) KÜRZEL: Ä56
7. Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken ( knappe 30 Eur + Steuer und das ebn zwei mal in der Rechnung) KÜRZEL: Ä4
Ich Danke dir auf jedenfall herzlichst für Deine bisherige Hilfe und wünsche Dir auch schöne Weihnachtstage und ein gesundes 2010!!!
Vielleicht kannst Du mich ja durch die Kürzel noch besser aufklären, dann hab ich mehr in der hinterhand wenn ich mit dem Arzt spreche, denn ich weiss ja welche Gespräche ich vorab hatte und welche nicht. Doch einige Positionen erscheinen mir einfach absurd, bin ebn kein Arzt!
1. Ä3: beschreibt die Leistung einer eingehenden, das gewöhnliche Maß übersteigenden Beratung mit einer Mindestdauer von 10 Minuten. Diese ist in der Regel vor der OP erbracht worden. Vielleicht auch nicht am gleichen Tag. Bsp. wenn man vor der OP auf dem Behandlungsstuhl sitzt und der Arzt über die OP informiert. Diese Gespräche finden immer vorher statt. Dort wird meist die OP erklärt, die möglichen Risiken, Nachbehandlungen etc.
2. Ä865: Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung. Diese Leistung wurde in deinem Fall Analog berechnet. Ich gehe davon aus, diese Position wurde angesetzt weil über die Sedierung / Dämmerschlaf geredet wurde. Somit ist diese Berechnung vollkommen korrekt.
3. 619 GOZ: ist als beratendes und belehrendes Gespräch mit der Anweisung zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen nicht nur bei kieferorthopädischer Behandlung, sondern auch bei funktionstherapeutischer, prothetischer, implantologischer oder myofunktioneller Therapie berechnungsfähig. Diese Position wird angesetzt, wenn der behandelnde Arzt dich über das Verhalten nach der OP informiert. z.B. die Mundöffnung, Essen und Trinken, Verhalten bei Blutungen, Verhalten bei Blutergüssen etc.
4. Ä2381: Eine einfache Hautlappenplastik (GOÄ-Nr. 2381) liegt vor, wenn die Defektränder (ohne Schwenkung etc.) glatt aufeinander zugeführt und vernäht werden können. Diese Position ist normalerweise selten zu erbringen bei GKV Patienten, aber dennoch gibt es besondere Begründungen warum sie zusätzlich abrechenbar ist: - die mit Antikoagulantien behandelt werden
- die dialysepflichtig sind
- die im Kieferbereich bestrahlt wurden
- mit Voroperationen im Kieferbereich
- mit Schleimhautlazerationen
- mit größeren Kieferdefekten (diese Punkte sind mir derzeit bekannte Begründungen die ich aus unserem Praxisalltag bisher kenne - es gibt gewiss noch mehr)
5. Ä442: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen. Diese Position ist der OP Zuschlag zu der Position Ä2381 und bei entsprechender Begründung der Ä2381 ebenfalls abrechenbar.
6. Ä56: Verweilen ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen - wegen Erkrankung erforderlich - je angefangene halbe Stunde.
Wie die Erklärung schon sagt bedeutet dies, dass der Arzt nach der OP diese Position erbringt indem er mind. 30 Min. in dem Behandlungszimmer anwesend ist, und keine andere ärztliche Leistung erbringt, sondern lediglich nach deiner Sedierung an deiner Seite ist und aufpasst.
7. Ä4: Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken.
Auch diese Position ist korrekt berechnet wenn sich der behandelnde Arzt bei einer anderen Person (z.B. deiner Begleitung, Familie, Ärzten, etc.) Auskünfte einholen musste die deine Behandlung betreffen.
Deine OP scheint im allgmeinen sehr umfangreich gewesen zu sein. Dennoch sind alle genannten Positionen in Verbindung mit einer Kieferhöhlen-OP abrechenbar. Leider kann ich zum Umfang und Aufwand bei der OP nichts sagen. Die Entscheidung ob die Positionen tatsächlich notwendig in der Abrechnung waren liegt alleine beim behandelnden Arzt. Ich kann hier nur aus meiner Erfahrung sprechen und befürworte die Abrechnung, wenn der Aufwand den Positionen entspricht.
Ich hoffe sehr dir damit etwas helfen zu können. Es ist schwer nachzuvollziehen als Patient und auch hier im Forum kann man die Berechnung nicht in Frage stellen, wenn man nicht bei der OP anwesend war.
Ich hoffe das du dieses Thema mit dem Arzt nochmal genau besprichst und das Resultat im Forum mitteilst.
Die Behandlung selbst kann ich nicht rekonstruieren und den Ablauf ebenfalls nicht. Aber die Art der Berechnung ist vollkommen lege artis. Es gibt leider in der Medizin immernoch Lücken bei der Abrechnung der GKV Patienten und lässt den Ärzten keine andere Wahl, die erbrachten Leistungen privat mit dem Patienten über die GOZ / GOÄ abzurechnen.
Ich selber arbeite seit 11 Jahren nur noch in der Verwaltung und bekomme diese Diskussionen mit Patienten, Krankenkassen und privaten Versicherungen oft genug ab. Es ist ein harter Brocken diese Angelegenheiten zu erklären. Ich hoffe für dich, dass dein Arzt die richtigen Erklärungen für dich bereit hält und du mit aufgeklärten Fragen und Antworten wiederkommst.
erst einmal wünsche ich Dir ein Frohes Neues Jahr!
Du hast mir sehr weitergeholfen mit Deiner genauen Erläuterung der einzelnen Rechnungspositionen! Ich habe es leider nicht geschaft mit dem Zahnarzt persönlich zu sprechen, aber dafür mit einer Mitarbeiterin in der Verwaltung dieser Praxis, die dann kurze Rücksprache mit dem Zahnarzt gehalten hat... und zu meiner verwunderung ist was passiet woran ich nie glaubte... der Zahnarzt hat die Rechnung halbiert, sprich er hat die Rechnung um 50 Prozent gekürzt!
Das ist doch schon der Hammer oder? also ich hab die korrigierte Rechnung bereits überwiesen um gedanklich mit der Sache abzuschliessen! Du hast mir aber entscheidend weitergeholfen, da ich mich auf Dich beziehen konnte, bzw auf deine Erläuterungen zu den einzelnen Positionen :-), ein herzliches Danke dafür an Dich