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Thema: Misslungene Zahn OP (Implantat)

  1. #1
    Michaela ist offline Neuer Benutzer Neuer Benutzer
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    Standard Misslungene Zahn OP (Implantat)

    Hallo,

    am Donnerstag sollte mir mein Zahnarzt ein Implantat im Unterkiefer setzen. Nach ca. 45 Minuten hat er den Eingriff abgebrochen, da er nach seinen Aussagen am oberen Rand zuviel gefrässt hat und das Implantat dadurch nicht richtig halten würde. Er meinte, dass das Loch im Knochen nun erstmal wieder zuwachsen muss und man die ganze Prozedur in ca. 4 Monaten erneut angehen würde. Nun meine Fragen:

    1.) Wächst das Loch im Knochen in der Regel wirklich probemlos zu und ist die Stelle dann wieder stabil genug für einen erneuten Eingriff?
    2.) Welche Risiken bestehen bei einem Loch im Knochen?
    3.) Das Vertrauensverhältnis zu meinem Zahnarzt ist durch die misslungene OP und weiterer Umstände extrem gestört. Ich würde daher den nächsten Implantat-Eingriff gerne von einem anderen Arzt durchführen lassen. Kann mir der Zahnarzt in diesem Fall die angefallenden Kosten für die misslungene OP (Behandlung + Material/Implantat) in Rechnung stellen?

    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank und Gruß
    Michaela

  2. #2
    Chmielewski ist offline Erfahrener Benutzer Profi
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    Beiträge
    188

    Standard

    Hallo Michaela!
    Zu Frage 1,
    Das Loch wächst in der Regel problemlos zu und man kann dann wieder einen neuen Eingriff durchführen. Es können Probleme beim Einbringen auftreten, so dass die OP abgebrochen werden muss, oder man kann das Implantat in der Einheilphase verlieren. Bei Beiden Varianten kann im allgemeinen nach 4 bis 6 Monaten mit einer erneuten Implantation ein positives Ergebnis erzielt werden. Auch ich habe schon Implantate verloren, die dann aber nach einer Einheilphase erfolgreich eingesetzt worden sind. Vor 2 Wochen habe ich auch ein Implantat nicht primärstabil einsetzen können, ich musste die OP erfolglos abbrechen. Das ist aber eine Ausnahme.


    Zu Frage 2.
    Es entsteht das gleiche Risiko wie bei einer normalen Zahnentfernung


    Zu 3.
    Ärzte und auch Zahnärzte können bei einer guten Vorplanung nicht für den Erfolg eines ärztlichen Eingriffs garantieren, wenn sie ihn nach der ärztlichen Kunst ausgeführt haben. Sie dürfen also auch für Leistungen, die nicht zum Erfolg geführt haben, und sie haben alles nach den Regeln der ärztlichen Kunst gemacht, ein Honorar für Ihre Leistung verlangen..
    Hier liegt alles in der Verhandlung mit dem behandelnden Arzt. Wenn Sie einfach wegbleiben, kann es auf einer rechtliche Auseinandersetzung zulaufen.
    Sie brauchen nichts zu bezahlen, wenn sie dem behandelnden Zahnarzt einen Kunstfehler nachweisen können. Aber das muss auch erst rechtlich geklärt werden.
    Ich weiß nicht, was Sie für ein Verhältnis zu Ihrem Zahnarzt haben. Vielleicht sprechen Sie mit Ihm einfach über Ihre 'Sogen und fragen ob er etwas dagegen hat, wenn Sie die Behandlung bei einem Oralchirurgen oder einem Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgen und die anschließende Kronenversorgung wieder bei Ihrem Zahnarzt durchführen lassen. Für Sie sollte dann der Implantationsversuch kostenlos sein.


    Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben
    Ihr
    Dr. Chmielewski
    Dr. Norbert Chmielewski
    Sakrower Landstr. 3
    14089 Berlin

    Tel.: 030 365 40 84

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