Hallo snafubar!
Bei den privat versicherten Patienten liegen in der Regel 2 Teile des Versicherungsvertrages vor. Der 1. Teil umfasst die konservierend/chirurgische Behandlung, d.h. die Behandlung vom Zahnaufbohren bis zum Zahnziehen, die Entfernung Ihrer Zähne ist also abgedeckt.
2. die prothetische Versorgung, d. h. der Ersatz der fehlenden Zähne, ist bei Ihnen mit 80 % versichert.
Aber jetzt wird es schwierig
Möchten Sie
- eine Vollkeramikversorgung
- eine Metallkeramikversorgung
- eine Nichtedelmetallversorgung
- eine verblendete Versorgung
- eine unverblendete Versorgung
- soll die Arbeit in Deutschland gemacht werden
- soll die Arbeit in Polen gemacht werden
- soll die Arbeit in Asien oder China gemacht werden
- Wollen Sie im Oberkiefer einen herausnehmbaren Zahnersatz mit einfachen Klammern
- oder eine etwas bessere Versorgung
Sie sehen, das Angebot ist ziemlich groß. Auch wenn man nur eine „einfache“ Versorgung will. ´Hier ist es wirklich besser einen Kollegen aufzusuchen, sich vor Ort beraten und sich einen Kostenplan machen zu lassen. Lassen Sie sich über 2 Alternativen eine Kostenplan machen. Zur Not müssen sie die Erstellung des Kostenplans selbst bezahlen. Pro Plan ca 15,00 €.
Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Chmielewski
Dr. Norbert Chmielewski
Sakrower Landstr. 3
14089 Berlin
Tel.: 030 365 40 84