HI Susa!
Eine Wurzelkanalbehandlung ist immer nur ein Versuch den Zahn im Kiefer zu belassen 80 – 90 % bleiben über Jahre erhalten. 10 -20% müssen trotzdem gezogen werden. Die Behandlung sollte so schnell wie möglich beendet werden.
Die Leistung der Krankenkasse betrifft nur Zähne die erhaltungswürdig sind, die keine gebogenen Kanäle haben.
Wenn der Zahn über 3 Monate unbehandelt war, stellt sich die Frage ob er noch im Sinne der Krankenkasse erhaltungswürdig ist oder nicht.
Sollte der Zahn nach Kassenrichtlinien nicht erhaltungsfähig sein, bleibt einem nur das Ziehen des Zahns, oder auf eigene Kosten einen aufwändigeren Rettungsversuch zu unternehmen.
Nun ist die „Erhaltungswürdigkeit“ ein subjektiver Begriff, der eine Zahnarzt sieht das so, der andere anders. Für die Zeit, die der Kollege aufbringen muss um eine realistische Überlebenschance für den Zahn zu schaffen, sind 150,00 nicht zu viel.
Ob ein anderer Kollege, der vielleicht nichts für die Wurzelbehandlung nimmt, es genauso gut macht ist nicht zu klären.
Sie haben die Möglichkeit einen anderen Zahnarzt aufzusuchen und sich dort behandeln zu lassen.
Ob dieser den Zahn zieht oder eine Wurzelkanalbehandlung macht, ist bei Ihrem Krankheitsbild schwer zu sagen.
Ob die Wuzelkanalbehandlung erfolgreich ist kann Ihnen niemand garantieren.
Auch wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann der Zahnarzt Leistungen privat in Rechnung stellen, wenn der Zahn nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse nicht erhaltungswürdig ist. Sie müssen damit einverstanden, und über die Höhe der Kosten informiert sein.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Dr. Chmielewski
Dr. Norbert Chmielewski
Sakrower Landstr. 3
14089 Berlin
Tel.: 030 365 40 84