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Thema: wurzelbehandlung bezahlen??

  1. #1
    Susa ist offline Neuer Benutzer Neuer Benutzer
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    Frage wurzelbehandlung bezahlen??

    Hallo,

    die Schwester von meinem Freund war 3 monate nach einer angefangenen Wurzelbehandlung nicht mehr beim zahnarzt. Nun verlangt er von ihr eine zahlung in höhe von 300 €. Da Sie aber Hartz4 empfängerin ixt kann sie das nicht bezahlen, da hat der arzt gemeint er geht runter auf 150 € und will aber das Sie es in 2 monatsraten bezahlt. Sie ist pflichtversichert bei der AOK.
    Ist das rechtens das sie das bezahlen muss?
    LG Susa

  2. #2
    Chmielewski ist offline Erfahrener Benutzer Profi
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    HI Susa!

    Eine Wurzelkanalbehandlung ist immer nur ein Versuch den Zahn im Kiefer zu belassen 80 – 90 % bleiben über Jahre erhalten. 10 -20% müssen trotzdem gezogen werden. Die Behandlung sollte so schnell wie möglich beendet werden.
    Die Leistung der Krankenkasse betrifft nur Zähne die erhaltungswürdig sind, die keine gebogenen Kanäle haben.
    Wenn der Zahn über 3 Monate unbehandelt war, stellt sich die Frage ob er noch im Sinne der Krankenkasse erhaltungswürdig ist oder nicht.
    Sollte der Zahn nach Kassenrichtlinien nicht erhaltungsfähig sein, bleibt einem nur das Ziehen des Zahns, oder auf eigene Kosten einen aufwändigeren Rettungsversuch zu unternehmen.
    Nun ist die „Erhaltungswürdigkeit“ ein subjektiver Begriff, der eine Zahnarzt sieht das so, der andere anders. Für die Zeit, die der Kollege aufbringen muss um eine realistische Überlebenschance für den Zahn zu schaffen, sind 150,00 nicht zu viel.
    Ob ein anderer Kollege, der vielleicht nichts für die Wurzelbehandlung nimmt, es genauso gut macht ist nicht zu klären.
    Sie haben die Möglichkeit einen anderen Zahnarzt aufzusuchen und sich dort behandeln zu lassen.
    Ob dieser den Zahn zieht oder eine Wurzelkanalbehandlung macht, ist bei Ihrem Krankheitsbild schwer zu sagen.
    Ob die Wuzelkanalbehandlung erfolgreich ist kann Ihnen niemand garantieren.
    Auch wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann der Zahnarzt Leistungen privat in Rechnung stellen, wenn der Zahn nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse nicht erhaltungswürdig ist. Sie müssen damit einverstanden, und über die Höhe der Kosten informiert sein.
    Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben
    Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
    Dr. Chmielewski
    Dr. Norbert Chmielewski
    Sakrower Landstr. 3
    14089 Berlin

    Tel.: 030 365 40 84

  3. #3
    Susa ist offline Neuer Benutzer Neuer Benutzer
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    Frage hallo ...

    Wann ist es den nach der Krankenkasse nicht erhaltenswürdig??
    Also sie hat mir erzählt das der Zahnarzt nur gesagt hat das sie 300 €/ 150 € bezahlen muss. Den Grund hat er nicht genannt!

    LG Susa

  4. #4
    Chmielewski ist offline Erfahrener Benutzer Profi
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    Hi Susa!
    Wann ein Zahn nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen erhaltungswürdig ist muss man von Fall zu Fall entscheiden. Bei Ihnen kann der Grund darin liegen, dass der Zahn 3 Monate nicht weiterbehandelt worden ist. In dem Zahn sind jetzt so viele Bakterien, dass es nach den Richtlinien nicht sinnvoll ist, den Zahn zu erhalten. Nimmt sich der Zahnarzt aber sehr viel Zeit und reinigt und desinfiziert er den Zahn sehr aufwändig, so kann man ihn unter Umständen erhalten.
    Das Ziehen des Zahnes kommt Sie aber sowieso teurer, da die Lücke mit einer Brücke geschlossen werden müsste.
    Der Kollege kann Ihnen aber auch keine Garantie dafür geben, ob der Zahn danach wirklich erhalten beleiben kann.
    Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben
    Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
    Dr. Chmielewski
    Dr. Norbert Chmielewski
    Sakrower Landstr. 3
    14089 Berlin

    Tel.: 030 365 40 84

  5. #5
    peterfr ist offline Neuer Benutzer Neuer Benutzer
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    In diesem Fall hätte die Schwester des Freundes genau fragen sollen, woraus sich die Kosten zusammensetzen. Das hätte etwas Licht ins Dunkel gebracht und Dr. Chmielewski hätte sicher mehr dazu sagen können. Ich überlege schon länger, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, denn ich habe auch immer wieder Probleme mit meinen Zähnen und da können über die Jahre schon relativ hohe Kosten zusammenkommen.

  6. #6
    KathyLeyla ist offline Neuer Benutzer Profi
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    Hallo Susa,

    es ist bei einer Wurzelbehandlung wirklich schwer zu definieren, ob Kosten privat entstehen oder nicht.
    Es gibt so viele Kriterien die erfüllt sein müssen, damit die Behandung eines Zahnes überhaupt eine Kassenleistung ist. Um nicht alle aufzuzählen und dich noch mehr zu verwirren unterlasse ich dies an dieser Stelle lieber.
    Zudem ist ein ganz wichtiger Punkt die Anzahl der Wurzelbehandlungen. Diese sind pro Zahn auf 3x beschränkt. In besonderen Ausnahmefällen und mit entsprechender Indikation durch den Zahnarzt kann man ggf. mehr abrechnen, doch diese Begründungen sind fast komplizierter als die Richtlinien für die mögliche GKV Berechnung einer kompletten Wurzelbehandlung.
    Dann gibt es Wurzelfüllungen die privat abzurechnen sind, weil sie mit der Position "Wurzelfüllung" der Kassenabrechnung nicht abgegolten sind und verursachen weitere Kosten.

    Ohne den Befund der Schwester des Freundes zu kennen und die Situation der Behandlung (sprich Anzahl der erfolgten Behandlungen etc.) kann man hier wirklich nicht sagen, ob die geplanten Kosten korrekt berechnet sind.
    Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, dass so eine Rettungsmaßnahme für einen zerstörten Zahn oft sehr viel Zeit und Fingerspitzengefühl verlangt und einfach unterbezahlt ist - laut Kassenabrechnung und wirklich nur durch private Zahlungen auszugleichen ist.
    Das der Behandler in eurem Fall von 300,00 € auf 150,00 € herunter geht zeigt eigentlich schon ein sehr freundliches Wesen des Zahnarztes. Denn bei diesen Summen ist man sehr schnell durch wenige Behandlungen angelangt. Und das es Zahnärzte gibt, die den Patienten evtl. entgegenkommen, weil sie ihren Beruf - das Helfen - erfüllen wollen indem sie die nötigen Kosten decken aber nicht abzocken wollen find ich Klasse. Nicht jeder Zahnarzt handelt so.

    Ich entschuldige mich für die evtl. Verwirrung die ich hiermit stifte, aber es sollte mal ausgesprochen werden. Ich als Abrechnungshelferin schreibe diese Rechnungen und kenne den Aufwand des Zahnarztes und finde es meist wirklich schade und lächerlich wie es honoriert wird.

    LG KathyLeyla

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