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Thema: Bezahlung bei fehlgeschlagender Behandlung?

  1. #1
    bronco ist offline Neuer Benutzer Neuer Benutzer
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    Standard Bezahlung bei fehlgeschlagender Behandlung?

    Hallo,

    ich war im Dezember beim Zahnarzt, dort wurde an einem Zahn gebohrt und eine Füllung eingebaut. Für die Füllung habe ich ca. 60 Euro dazu bezahlt. Einige Tage später bekam ich plötzlich heftige Schmerzen an diesem Zahn. Da mein ZA an diesem Tag einen Betriebsausflug machte, suchte ich mir einen anderen.
    Der ZA stellte fest, dass durch das tiefe Bohren sich der Nerv entzündet hatte und entfernte die Füllung wieder. Folge war eine Wurzelkanalbehandlung, die ich auch bei dem neuen ZA durchführen ließ, da er ja schon damit begonnen hatte.
    Muss ich die 60 Euro bei meinem ZA auch bezahlen oder gibt es da eine andere Möglichkeit aufgrund nicht erfolgreicher Behandlung o.ä.?

    Vielen Dank!

  2. #2
    Chmielewski ist offline Erfahrener Benutzer Profi
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    188

    Standard

    Hi Bronco!
    Der Zahn ist so aufgebaut: In der Mitte ist der Nerv mit der Arterie und der Vene, damit der Zahn von innen ernährt wird und „elastisch“ bleibt. Um den Nerven herum ist eine knochenähnliche Substanz (Dentin), in der sehr viele Zellfortsätze aus dem Nerven sind, dann kommt der Schmelz, der das Dentin bedeckt.
    Wenn eine Karies da ist, kann sie sich bis in die Nähe des Nervs und auch bis zum Nerven ausdehnen.

    Wenn sie nur bis in die Nähe des Nerven geht entfernt der Zahnarzt die Karies, dabei muss er die Zellfortsätze, die aus dem Nerven kommen immer abschneiden, je näher man dem Nerven kommt, desto mehr Fortsätze muss man abschneiden. Jetzt ist der Zahn sauber und man kann eine Füllung machen, aber man hat ja die Zellfortsätze jedesmal bei jeder Füllung abgeschnitten.
    Bei manchen Menschen sagt sich dann der Nerv nach ein paar Wochen, „es sind mir zu viele Fortsätze abgeschnitten worden, ich will nicht mehr leben“ und er stirbt ab. (Da laufen noch ein paar andere physiologische Prozesse ab, aber das würde zu weit führen). Das passiert selten und liegt nicht am Zahnarzt, denn es ist für den Patienten wichtig den Nerven am Leben zu erhalten, denn eine Wurzelkanalbehandlung ist immer nur ein Versuch den Zahn im Kiefer zu belassen.
    Ihr Zahnarzt hat versucht Ihren Nerven zu retten, der Nerv wollte dann aber nicht mehr.
    Deshalb muss die Füllung bezahlt werden.
    Das Honorar eines Arztes oder Zahnarztes richtet sich nicht nach dem Erfolg einer Leistung, sondern danach ob die Leistung nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt worden ist. Wenn der Zahnarzt oder Arzt richtig gearbeitet hat, kann der Patient (Nerv) trotzdem sterben.
    Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen aus Berlin
    Dr. Chmielewski
    Dr. Norbert Chmielewski
    Sakrower Landstr. 3
    14089 Berlin

    Tel.: 030 365 40 84

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