Hallo Birgit!
Da haben Sie ja richtige Höllenqualen erlitten.
Sie schildern mir 2 Probleme. 1. ein nicht betäubbarer Zahn und 2. Vertrauenssuche.
Zum 1. kann ich nur fragen: Beim 1. Zahnarzt war der Zahn nicht betäubbar. Das schreiben Sie nicht beim 2. Zahnarzt, sondern „nur“ Schmerzen nach der Behandlung.
War der Backenzahn beim 2. Zahnarzt betäubt? Wenn ja, kann es sich beim1. Behandler nur um einen manchmal auftretenden einmaligen Anästhsieversager handeln. Wenn der Zahn auch beim 2. Behandler nicht betäubbar war, kann man evtl. noch eine Intraligametäre Injektion versuchen, um den Zahn zu betäuben.
Zu den Schmerzen nach der dem 2. Beschleifen: Manchmal mag es ein Zahn nicht, wenn er sooft behandelt wird, es kommt zu einer Entzündung des Nerven und der Nerv stirbt ab, es muss dann eine Wurzelkanalbehandlung erfolgen. 1 bis 2 Tage abwarten ob sich der Zahn beruhigt. Auch der Nerv braucht Zeit zum Heilen.
Zum 2. Beschleifen: Mit dem Einsetzen der Brücke übernehmen wir die Verantwortung für das ordnungsmäßige Beschleifen eines Zahnes. Ich würde nie im Leben eine von mir anzufertigende Brücke auf die Zähne setzen, die ein anderer fremder Kollege beschliffen hat, und die 6 Monate mit einem Provisorium versorgt war. Der 2. Kollege hat 100 %ig recht, nach 6 Monaten die Zähne nachpräparieren zu wollen. Einmal aus dem Grund der Kontaminierungsgefahr der Stümpfe durch ein Provisorium, das ja nie so dicht ist, wie die definitive Versorgung. Und außerdem kann er nicht die Verantwortung für die Arbeit des vorangegangenen Kollegen übernehmen.
Der 3. Kollege hat wohl ein paar Profilierungsprobleme, denn er kann ja nicht sagen, wie die präparierten Zähne des 1. Kollegen ausgesehen haben. Und wenn er eine Brücke anfertigen will, die ein anderer fremder Zahnarzt beschliffen hat, und die 6 Monate mit einem Provisorium versorgt waren, würde ich mir einen anderen Zahnarzt suchen.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Dr. Chmielewski
Dr. Norbert Chmielewski
Sakrower Landstr. 3
14089 Berlin
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