| Impfappell des Vorstands der DGKH zur „Neuen Grippe“ |
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Die Schutzimpfung dient sowohl
Nur bei einer Durchimpfungsrate > 90 % kann ein Kollektivschutz erreicht werden kann. Intensivpatienten und immunsupprimierte Patienten sind durch die Grippeinfektion lebensbedrohlich gefährdet. So betrug die Sterblichkeit bei Patienten mit kritischer Grunderkrankung in Kanada 17,3%. Am sog. Atemnot-Syndrom erkrankten vor allem 30-50 jährige relativ gesunde Patienten. In einer Studie in Mexiko ereignete sich bei Kindern in 6,5 % ein schwerer Verlauf, insbesondere bei den Komorbiditäten Adipositas und respiratorische Erkrankungen waren die Verläufe besonders schwer und endeten in 41 % tödlich. Wegen der H1N1- Erkrankung von Mitarbeitern des medizinischen Personals mussten bereits für bis zu 1 Woche Intensivstationen geschlossen werden, wodurch die intensivmedizinische Versorgung in dieser Phase nicht sicherzustellen war. Zum Schutz der Patienten vor der Infektion durch die Neue Grippe empfiehlt daher die DGKH, dass Besucher Risikopatienten nur noch mit angelegtem chirurgischem Mund-Nasen-Schutz besuchen dürfen. Sofern Mitarbeiter noch keinen Impfschutz haben (Impfschutz etwa 1-2 Wochen nach Impfung), gelten für sie die gleichen Regeln, d.h. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Betreten von Patientenzimmern mit Risikopatienten. Als Risikopatienten gelten gemäß CDC:
Prof. Axel Kramer und Prof. Martin Exner für den Vorstand der DGKG Powered by Finanznachrichten |





