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HOZ nur mit betriebswirtschaftlichem Bewertungssystem auf GOZ übertragbar Drucken
Dienstag, den 25. Mai 2010 um 07:57 Uhr

Im April hat die Arbeitsgruppe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ihre Arbeit aufgenommen. Neben dem BMG und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sind auch die Beihilfe und die PKV an den Arbeiten aktiv beteiligt. Aktuell ermitteln die Teilnehmer die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen einer GOZ-Novellierung auf der Grundlage der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ). Für die BZÄK ist klar, dass die HOZ der wissenschaftlich fundierte und betriebswirtschaftlich objektiv ermittelte Vorschlag der Zahnärzteschaft für eine neue Gebührentaxe ist. Aus ihrer Sicht ergibt sich daraus, dass eine systematisch saubere Überführung der HOZ in eine neue GOZ es zwingend erfordert, die untrennbar miteinander verbundenen HOZ-Bestandteile – wissenschaftliche Leistungsbeschreibung und betriebswirtschaftliches Bewertungssystem – gemeinsam zu übertragen. Die Übernahme beispielsweise nur der Beschreibung ohne entsprechende Leistungsbewertung hingegen führt zu systemischen Verwerfungen in der HOZ, die von der Zahnärzteschaft nicht mitgetragen werden könnten. Aufmerksam beobachtet die BZÄK in diesem Zusammenhang die sich verschlechternden ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen.          Nicht nur die Krise des Euro und die damit verbundene Diskussion über die Finanzsituation des Bundes und der Länder, sondern auch das Wahlergebnis in NRW und der damit zusammenhängende Verlust der Bundesratsmehrheit könnten Auswirkungen auf den Reformeifer und finanzielle Handlungsspielräume der Bundesregierung haben. Für den Erfolg der Arbeitsgruppe wird es aus der Sicht der BZÄK daher entscheidend sein, inwieweit sich die Leistungsbewertung der HOZ vor diesem Hintergrund verwirklichen lässt. Sollte es eine entsprechende betriebswirtschaftlich angemessene Leistungsbewertung in der neuen GOZ nicht geben, wird die BZÄK sehr genau prüfen müssen, wie sie gegebenenfalls die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte sicherstellen kann. Der Vorstand hat die BZÄK damit beauftragt, konstruktiv am Novellierungsprozess der GOZ mitzuwirken. Dieses Mitwirkungsmandat hat aber ohne Frage seine Grenze, wo die HOZ in ihrer Gesamtlogik und Mechanik  als tragfähige Alternative einer umfassend beschriebenen präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde angetastet wird. Wie BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel auf der Sitzung des Vorstands am Mittwoch betonte, wird die BZÄK in dieser Angelegenheit weiter auf allen Stufen der politischen Kommunikation tätig bleiben und die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

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