| Ars legendi-Preis für exzellente Lehre in der Medizin |
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In Verstetigung des Ars legendi-Preises für exzellente Hochschullehre, den der Stifterverband auf Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz jährlich in einer anderen Disziplin verleiht, schreiben der Medizinische Fakultätentag (MFT) und der Stifterverband nunmehr erstmals fachspezifisch den "Ars legendi-Preis für exzellente Lehre in der Medizin" aus. Der Preis soll die besondere Bedeutung der Hochschullehre für die Ausbildung des akademischen Nachwuchses sichtbar machen und einen karriere-wirksamen Anreiz schaffen, sich in der Hochschullehre zu engagieren und sie über den eigenen Wirkungsbereich hinaus zu fördern. Gleichzeitig soll die Qualität der Lehre als ein zentrales Exzellenzkriterium für Medizinische Fakultäten und Fachbereiche etabliert und als strategisches Ziel des Qualitätsmanagements profiliert werden. Die mit 30.000 Euro dotierte Auszeichnung wird für herausragende und innovative Leistungen in Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung an Medizinischen Fakultäten verliehen, insbesondere für: - die Entwicklung, Implementierung und Durchführung von Curricula oder curricularen Elementen (Lehrveranstaltungen); Der Preisträger/die Preisträgerin sollte möglichst viele der folgenden Kriterien erfüllen: 1. Die Lehre (Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Beratung und Betreuung) ist von herausragender Qualität und findet besondere Anerkennung von Studierenden und Kollegen. 2. Die Lehre ist innovativ und hat über den eigenen Wirkungskreis hinaus Impulse für die Weiterentwicklung der Lehre und die Studienreform gegeben (lokal, national oder sogar international). Lehrinnovationen sind auf andere Fächer oder Hochschulen übertragen worden. 3. Der Preisträger/die Preisträgerin zeichnet sich durch hohe Professionalität in der Lehre aus. 4. Der Preisträger/die Preisträgerin engagiert sich nachhaltig und erfolgreich für gute Lehre. 5. Der Preisträger/die Preisträgerin ist ausgewiesene/r Wissenschaftler/in. Er/sie ist innerhalb der eigenen Disziplin, aber auch interdisziplinär vernetzt. Seine/ihre Lehre ist forschungsbezogen. Die Bewerbung erfolgt auf Vorschlag der Fakultäten oder Fachschaften der Fächer Medizin und Zahnmedizin; auch Eigenbewerbungen sind zulässig. Für Vorschläge seitens der Fakultäten und Fachschaften sowie für Eigenbewerbungen gibt es jeweils spezifische Formulare. Bitte verwenden Sie für Ihren Vorschlag bzw. Ihre Bewerbung das entsprechende Formular (www.mft-online.de) und fügen die dort genannten Anlagen bei. Die Unterlagen sind per Post in zehn Exemplaren bis zum 1. März 2010 einzureichen beim Medizinischen Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland, Alt-Moabit 96, 10559 Berlin. Es gilt das Datum des Poststempels. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury aus Experten der Lehre in der Medizin, Studierenden und Fa-kultätsvertretern. Der Preis wird auf dem 71. ordentlichen Medizinischen Fakultätentag am 3. – 4. Juni 2010 in Hannover übergeben. Ansprechpartner: Verena Wirwohl, Ass. iur. Dominique Ostrop Weitere Informationen finden Sie in den Dateianhängen Powered by Versicherungsvergleich |



