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| Kein Abitur? |
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Bist du zu der Entscheidung gekommen, dass ein Studium für dich das Richtige ist, dann hast du einen zwar exklusiven aber genauso Erfolg versprechenden Hochschulzugang wie die Studierenden des Ersten und des Zweiten Bildungsweges gewählt. Diesen Weg zu gehen bedeutet einen Einschnitt in dein bisheriges Leben. Er bietet dir die Chance neue Lebensperspektiven aufzubauen. Gleichzeitig verlangt es aber auch die realistische Einschätzung der eigenen Belastbarkeit, Flexibilität, Risikobereitschaft und Konfliktstärke. Für alle von euch, die keinen schulischen Abschluss wie allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife erworben haben, aber studieren möchten, stehen vor einer Reihe von Hürden, die ihr zu bewältigen habt. Berufliche Vorbildung ist in Deutschland für den Hochschulzugang von Nicht-Abiturienten unerlässlich. Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gilt als berufliche Qualifikation. Die Dauer der für den (Fach-)Hochschulzugang verlangten Berufserfahrung variiert von Bundesland zu Bundesland. In allen Bundesländern außer Bayern könnt ihr den Hochschulzugang prinzipiell für alle Fachrichtungen erwerben. Einheitlich ist einzig, dass ihr euch für einen bestimmten Studiengang entscheiden müsst. Auf der folgenden Internetseite http://www.wege-ins-studium.de könnt ihr – nach Bundesländern geordnet – diese Regelungen einsehen. Einige Hochschulen verlangen eine Hochschulzugangsprüfung, einige ein Probestudium, wieder andere den Nachweis einer Fortbildungsprüfung nach der Berufsausbildung und ein Beratungsgespräch. Habt ihr Fragen zum Studieren ohne Abitur? – Dann sind hier ein paar Antworten.Für welchen Studiengang kann ich eine Zugangsprüfung machen? Eine Zugangsprüfung ist für alle grundständigen Studiengänge – dazu zählen nicht Master-Studiengänge und Weiterbildungs-Studiengänge - möglich. Welche Voraussetzungen muss ich mindestens erfüllen? Einen Antrag auf Zugangsprüfung darf nur derjenige stellen, der mindestens 22 Jahre alt ist, eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und mindestens drei Jahre eine berufliche Tätigkeit (kein Praktikum) ausgeübt hat. Gibt es Besonderheiten bei den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie? Die Berufsausbildung und die berufliche Tätigkeit müssen in einem nicht-ärztlichen Heilberuf erfolgt sein. Zu diesen Berufen zählen:
Prüfung bestanden – direkt Student? Nein. In zulassungsfreien Studiengängen ist eine Einschreibung in dem beantragten Studiengang an der „Antragshochschule“ nach Maßgabe der Einschreibungsordnung zum nächsten Einschreibetermin möglich. In zulassungsbeschränkten Studiengängen tritt euer Einschreibungsantrag in Konkurrenz zu den übrigen Bewerbern mit Abitur. Die Note der Zugangsprüfung zählt damit zum Vergleich wie eine „Abiturkommanote“. Prüfung bestanden - darf ich alle Studiengänge an allen Hochschulen bundesweit studieren? Nein. Die bestandene Zugangsprüfung gilt nur für die Hochschule, bei der der Antrag gestellt wurde, und auch nur für den Studiengang, für den der Antrag gestellt wurde. Wenn euch diese Informationen noch nicht ausreichen, könnt ihr euch direkt bei den zuständigen Landesministerien weitere Informationen zu kommen lassen. Ausführliche Informationen unter http://www.wege-ins-studium.de |







