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| Das Staatsexamen |
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Nach Abschluss des 10. Semesters findet die zahnärtzliche Prüfung statt. Sie dauert ca. 5 Monate und umfasst neben den praktischen Wochen in den Fächern Kons, Parodontologie, Prothetik und KFO insgesamt 16 mündliche Prüfungen. Diese Abschlussprüfung kann vor dem Prüfungsausschuss jeder Universität abgelegt werden. Mit dem Erhalt des Staatsexamens darf man sich ZA (Zahnarzt) nennen und diejenigen, die schon eine Doktorarbeit geschrieben und auch verteidigt haben, sind dann Dr. med. dent.. Den Antrag auf Approbation als Zahnarzt muss man an die zuständige Behörde des Landes stellen, in dem man die zahnärztliche Prüfung bestanden hat. Diesen Antrag stellt man etwa 8-10 Wochen vor dem voraussichtlichen Abschluß des Examens. Das Prüfungsamt weist die Examenskandidaten rechtzeitig auf die Antragstellung hin. Wichtig ist dabei, daß der Antrag auf Approbation zusammen mit einem polizeilichen Führungszeugnis gestellt wird. |







